Vorsorgevollmacht – Teilvorsorgevollmacht

Für den Laien ist meistens gar nicht bekannt oder klar, dass auch eine Vorsorgevollmacht für einen
Teilbereich der Probleme, die jemand hat, erteilt werden kann. So kann eine Vorsorgevollmacht für
die Vermögensbetreuung erteilt werden oder für die gesundheitliche Betreuung, für die Frage des
Aufenthaltsortes. Lassen Sie sich beraten bei Personen, die sich auf dem Gebiet wirklich auskennen.
Dies sind Anwälte, die in derartigen Problembereichen auch Prozesse geführt haben und die die
Rechtsprobleme kennen. Suchen Sie sich einen Spezialisten, der sich im Betreuungsrecht auskennt.
Es kann auch der Teilbereich der Vorsorgevollmacht von dritter Seite angegriffen werden, sodass es
dort dann auch zur Aufhebung kommt. Überlegen Sie also, bevor Sie eine Vorsorgevollmacht
aufstellen, ob Sie für alle Bereiche eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Es gibt auch den Trick, die
verschiedenen Bereiche in einzelnen Vorsorgevollmachten aufzuteilen. Dies ist empfehlenswert, falls
Sie Angst vor einem Widerruf der Vorsorgevollmacht haben. Jede Vorsorgevollmacht kann
widerrufen werden, wenn die entsprechenden Argumente bei Gericht vorgetragen werden. Achtung:
Eine Vorsorgevollmacht, die einmal widerrufen wurde, lebt nicht wieder auf, auch wenn sie bei
Gericht den Rechtsstreit gegen den Widerruf gewinnen. Sie rutschen dann automatisch in die
Betreuung.

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Volker Thieler

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