Vorsorgevollmacht trotz gesetzlicher Neuregelung notwendig?

Zukünftig wird es ggf. über eine Neuregelung in § 1358 BGB die Möglichkeit geben, dass Eheleute sich untereinander bei bestimmten Entscheidungen im medizinischen Bereich vertreten. Hierdurch wird das Problem aufgegriffen, dass es in Deutschland kein gesetzliches Stellvertretungsrecht für Ehegatten gibt. Die geplante Neuregelung behebt allerdings diese Situation nicht, da für wesentliche Lebensbereiche (z. B. Aufenthalt und Finanzen) nachwievor eine Vorsorgevollmacht notwendig bleibt, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Die Regelung über eine Vorsorgevollmacht wird sogar noch komplizierter, da bei dieser Regelung nun auch die gesetzliche Vorschrift berücksichtigt werden muss, z. B., wenn nicht der Ehegatte, sondern ein Kind zum Bevollmächtigten benannt wird.

Prof. Dr. Wolfgang Böh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Themen
Alle Themen anzeigen