Vorsorgevollmacht und digitaler Nachlass

Den meisten Menschen ist das Problem des sog. digitalen Nachlasses nicht klar. Es geht darum, wie mit den digitalen Daten des Erblassers (z. B. Amazon-Konto, Facebook-Account, Youtube-Kanal, Web.de-Postfach) umgegangen werden kann. Häufig gibt es für die Erben in diesem Bereich Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten lassen sich aber meistens über eine gut gestaltete, transmortale Vorsorgevollmacht beheben, die über den Tod hinaus wirkt und auf Basis derer man die digitalen Daten regeln kann.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Themen
Alle Themen anzeigen