Vielen Vollmachtgebern von Vorsorgevollmachten ist das Risiko ,doch eine Betreuung zu erhalten völlig unbekannt.Die oftmals relativ auf disem Gebiet unerfahrenen Berater klaeren meist darueber nicht auf-weil sie meistens die Problemfallke nicht kennen!
Das Stichwort heisst Kontrollbetreung!
Diese wird immer angeordnet wenn dem Gericht von Ditter Seite (oft durch gierige Erben ) Missbrauchhinweise bezueglich der Ausuebung der Vollmacht mitgeteilt werden oder wenn Bedenken bezueglich der Wirksamkeit der Vollmacht bei Gericht auftauchen usw.
Trotz Vorsorgevollmacht wird dann ein Betreuungsverfahren eingeleitet, das oft mit dem Widerruf und Einziehung der Vorsorgevollmacht endet.
Suchen Sie sich einen Experten fuer die Erstellung der Vorsorgevollmacht der diese Risiko fuer Sie abfedern kann!