Vorsorgevollmacht-Vorsicht für Übernehmer von Vorsorgevollmachten

Die meisten Übernehmer von Vorsorgevollmachten wissen nicht, dass die Übernahme einer
Vorsorgevollmacht auch enorme Haftungsrisiken beinhalten kann. Neben den
Haftungsrisiken, die sich daraus ergeben können, dass etwaige Erben den
Vorsorgebevollmächtigten für falsche Entscheidungen haftbar machen, sind auch besonders
bedeutsam die Auskunftsansprüche, die evtl. für etwas schlampige Vorsorgevollmachtnehmer
zu erheblichen Problemen bei der Erstellung der Auskünfte, wo das Vermögen geblieben ist,
führen kann. Der Vorsorgevollmachtnehmer muss wissen, dass auch gerade bei
Miterbengemeinschaften die große Gefahr besteht, falls er sich mit einem der Miterben gut
vertragen hat, dass dann eventuell einer der anderen Miterben ihn mit der Auskunftsklage
schikaniert oder gar Haftungsansprüche geltend macht. Oftmals wissen die
Vorsorgebevollmächtigten gar nicht, in welcher Form die Auskunft zu erteilen ist. Hier ist Rat
eines Anwalts dringend notwendig. Insbesondere in welcher Form die Ausgaben und
Einnahmen nachgewiesen werden müssen. Die Vorlage eines Schuhkartons mit
entsprechenden Belegen oder Schreiben dürfte weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt
sein.

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