In einem am 28 Dezember 2022 veröffentlichen BGH-Urteil zur Vorsorgevollmacht hat der BGHwichtige Hinweise zur Rechtsnatur der Vorsorgevollmacht veröffentlicht.
In seiner Entscheidung wies er darauf hin, dass die Vollmachtnehmer nicht unbedingt in der Nähe desVollmachtgebers wohnen müssen. Hierüber war oft bei Gericht gestritten worden, ob dieVollmachten auch dann wirksam sind, wenn der Vollmachtnehmer weit entfernt wohnt. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass zu diesem Problem ein Hinweis in der Vollmacht erfolgen muss.
Dieser Hinweis erübrigt sich jetzt. Das Wichtigste an der Entscheidung des BGHs ist der Hinweis, dass noch mal klargestellt wird:
Die Vorsorgevollmacht ist nur eine rechtliche Vertretung, wie die Betreuung. Will der Vollmachtgeber mehr als eine rechtliche Vertretung, muss er entweder in der Vorsorgevollmacht darauf hinweisen, oder besser ist, wie wir immer empfohlen haben, sollte dies in einer extra Zusatzvereinbarung geregelt werden.
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