Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Wie der Name dies schon ausdrückt soll die Vollmacht Ihnen helfen im Falle, dass Sie nicht
mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln, dass Sie dann jemanden beauftragen
können, dafür tätig zu werden. Es gibt drei große Bereiche, die in der Vorsorgevollmacht
geregelt werden sollten:
1. Der gesamte Bereich der Gesundheitsversorgung. Hier ist empfehlenswert, möglichst
wenig Einschränkungen zu machen. Je mehr Sie einschränken, desto mehr geraten Sie
in diesen Bereichen, wo Sie Einschränkungen vorgenommen haben, in eine
Betreuung.
2. Der Bereich der Vermögensverwaltung. Hier gilt das oben Gesagte. Wenn Sie hier
Einschränkungen vornehmen, haben Sie in dem Bereich, den sie nicht erwähnt haben,
ggf. eine Betreuung.

3. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sollte genau so und
muss in der Vorsorgevollmacht geregelt werden. Es ist das Recht, wenn Sie nicht
mehr selbst entscheiden können, dass ein Dritter für Sie entscheidet, ob Sie in ein
Heim oder in eine dauernde Anstalt eingewiesen werden, wo sie eingewiesen werden,
wie die Unterbringung zu erfolgen hat – Einzelzimmer, Doppelzimmer,
Mehrfachzimmer. Auch hier sollten Sie unbedingt genaue Regelungen treffen.

Für alle drei Punkte gilt: Wenn Sie nicht mehr handeln können, können Sie nicht mehr
entscheiden. Sie sind letztendlich abhängig von dem, was Sie heute in der Vorsorgevollmacht
entschieden haben. Dies wird meistens von denjenigen übersehen, die eine
Vorsorgevollmacht ausfüllen. Sie suchen sich irgendein Formular aus dem Internet und
wissen gar nicht, was sie wirklich regeln wollen. Aus Bequemlichkeit wird dann einfach der
entsprechende Punkt angekreuzt. Manche Punkte werden vergessen anzukreuzen und werden
nicht angekreuzt. Dies bedeutet, dass Sie in diesem Bereich eine Betreuung bekommen
können.

Welche Punkte soll man sonst noch in der Vorsorgevollmacht regeln?
In der hier gebotenen Kürze können die Punkte nicht dargestellt werden. Hierzu sollten Sie
auf jeden Fall Expertenrat holen und zwar von Experten, die sich im Betreuungsrecht wirklich
auskennen. Dies sind nach Ansicht des Unterzeichners nur Rechtsanwälte, die permanent
derartige Rechtsstreitigkeiten führen oder entsprechende Vertretungen übernommen haben.
Auch Notare kennen diese Rechtsprechung kaum bzw. kennen sie nicht aus der Praxis, weil
Notare bei Gericht nicht auftreten bzw. Prozesse führen dürfen. Suchen Sie sich also

jemanden, der sich im Betreuungsrecht wirklich perfekt auskennt und der vielleicht auch zu
diesem Thema schon etwas veröffentlicht hat.
Als weiteren Punkt möchte ich aber auf jeden Fall noch darauf hinweisen, dass der Bereich
POST geregelt werden sollte. Regeln Sie in diesem Bereich, dass irgendeine Person Ihres
Vertrauens auch noch zusätzlich Kopien Ihrer Post bekommt. Sonst wären Sie zu sehr
abhängig von dem Bevollmächtigten. Insbesondere gilt dies für Kontoauszüge, die außer dem
Bevollmächtigten, wenn Sie nicht mehr handeln können, niemand anders bekommt.
Unregelmäßigkeiten können Dritte nur erkennen, wenn Sie diese quasi als Kontrolleur
eingeschaltet haben. Dies ist kein Misstrauen gegenüber den Vollmachtnehmern. Es ist
letztendlich eine gewisse Schutzfunktion, damit der Vollmachtnehmer überhaupt nicht in
Versuchung gerät.
Wichtig: Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, werden Sie Instrument einer Betreuung,
das heißt Sie erhalten vielleicht einen Betreuer aus der eigenen Familie, was allerdings auch
nicht sicher ist. Es wird oftmals aufgrund von Streitigkeiten in der Familie dieser Betreuer
abgelöst. Zumindest erhalten Sie evtl. eine Person, die niemals mit Ihnen geredet hat, die Sie
nicht kennen und die Ihre persönlichen Wünsche überhaupt nicht verstehen kann, weil Sie sie
eben niemals zu Zeiten, als Sie noch handlungsfähig waren, mit Ihnen gesprochen hatten. Die
Betreuer üben ein Amt aus, das in der Öffentlichkeit falsch verstanden wird. Viele denken,
dass die Betreuer für das Wohlergehen der Betreuten verantwortlich sind. Dies ist nicht der
Fall. Die Betreuer sind nur rechtliche Vertreter, also vertreten Sie im Notfall nur rechtlich.
Irgendwelche persönlichen Verpflichtungen haben sie nicht. Sie müssen Sie nicht zu gewissen
Zeiten besuchen, sie müssen mit Ihnen nicht spazieren gehen, sie müssen Sie auch nicht
ständig anhören. Der Betreuer ist letztendlich meist ein völlig fremder Mensch, dem es darum
geht, dass der Fall auch möglichst schnell beendet ist bzw. er bekommt nach dem derzeitigen
Pauschalierungssystem so wenig bezahlt, dass es nicht ausreichend ist für eine intensive
Betreuung, so wie es vielleicht in dem Wortsinn verstanden wird. Das Wort Betreuung ist
eben letztendlich ein falscher Ausdruck. Man hätte wie in Österreich Sachwalter nehmen
sollen oder nur rechtlicher Vertreter, was der tatsächlichen rechtlichen Form des Betreuers
entspricht.

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