Ohne Vorsorgevollmacht darf kein Angehöriger,
Ehepartner, Kinder Sie im Notfall vertreten. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass ein
Angehöriger Ein Ehepartner Ein Kind sie im Notfall betreten darf. Es wird immer für Sie ein
Vertreter vom Gericht bestellt, wenn Sie nicht eine Person Ihres Vertrauens für einen Notfall
der durch
Krankheit
Unfall
oder aus Altersgründen
eintreten kann, eine Vollmacht erteilt haben!
Die Mustervorsorgevollmacht mit Erläuterungstext für Sie, erstellt durch einen Experten,
erhalten Sie zum Preis der Mustermappe 30 € und 5 Euro Versand Spesen.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 100, 82166 Gräfelfing
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