Zur Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie eine Vorsorgevollmacht nicht benötigen. Argumente sind in dieser Diskussion insbesondere, dass

– eine Vertretung durch die Familie gewährleistet ist,
– eine Vorsorgevollmacht auch später abgeschlossen werden kann,
– der Gesetzgeber alles bereits geregelt hat.

Ähnlich wie bei einem Testament schiebt man die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht als unangenehmes Thema hinaus. Dies ist allerdings ein schwerwiegender Fehler, dann alle drei Überlegungen erweisen sich als falsch:

– Das Gesetz erkennt eine Vertretung durch die Familie nicht an. Weder der Ehepartner, noch ein Kind haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Nur mit einer Vorsorgevollmacht kann eine solche Vertretung passend auf den Einzelfall geregelt werden.

– Entscheidend ist dabei, dass die Vorsorgevollmacht vor dem Eintritt des Vorsorgefalls abgeschlossen ist. Zum einen benötigt man Zeit, um eine solche Vollmacht sorgfältig zu erstellen und zwar im Rahmen einer rechtlichen Beratung. Andererseits kann es sehr schnell und altersunabhängig, z. B. durch einen Verkehrsunfall, zu einem Vorsorgevollmachtsfall kommen.

– Zuletzt ist den meisten menschen nicht klar, dass die staatliche Alternative zu der privatautonomen Regelung der Vorsorgevollmacht und zwar als gesetzliche Betreuung nicht wünschenswert ist. Denn die gesetzliche Betreuung führt häufig dazu, dass ein fremder Dritter unter Ausschluss der Familie das Leben der betroffenen Person vollumfänglich bestimmt.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Themen
Alle Themen anzeigen