Natürlicher Wille liegt dann vor, wenn der Betroffene Sinn und Folgen seiner Erklärungen erkennen oder sich eine ungefähre Vorstellung von seiner Lage machen kann.
OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.11.2006, Az. 2 W 262/ 06.
Natürlicher Wille liegt dann vor, wenn der Betroffene Sinn und Folgen seiner Erklärungen erkennen oder sich eine ungefähre Vorstellung von seiner Lage machen kann.
OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.11.2006, Az. 2 W 262/ 06.