Natürlicher Wille

Natürlicher Wille liegt dann vor, wenn der Betroffene Sinn und Folgen seiner Erklärungen erkennen oder sich eine ungefähre Vorstellung von seiner Lage machen kann.

OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.11.2006, Az. 2 W 262/ 06.

 

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