Vorsorgevollmacht-Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann man nicht davon ausgehen, dass bei
gegenseitiger geteilter Kontovollmacht, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, ein
Auftragsverhältnis im Sinne der § 662 folgende BGB gegeben ist (so auch BGH NJW 2000
Seite 3199).

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