Verlängerung der Betreuung

In der Praxis können wir feststellen, dass oftmals bei der Verlängerung der Betreuung seitens der Gerichte keine neuen Gutachten eingeholt werden. Es ist sogar ein Fall bekannt geworden, bei dem das Gericht einen Vordruck an den praktischen Arzt schickte und dieser nur ein Kreuz einzeichnete, um eine siebenjährige Verlängerung der Betreuung anzuordnen, obwohl die Betreute völlig gesund im Sinne des damaligen Betreuungsbeschlusses war. Ein anschließend eingeholtes Gutachten ermöglichte es, sie innerhalb von zwei Wochen aus der Betreuung zu entlassen. Wäre dieses Gutachten nicht eingeholt worden, wäre sie sieben Jahre unter Betreuung gestellt worden. Das besondere an diesem Fall war noch, dass der Betreuer sie so an einem Ort versteckte, dass der geschiedene Ehemann nicht mal wusste, wo sie untergebracht war.

Prof. Dr. Volker Thieler, Rechtsanwalt

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