Aus einer Stellungnahme einer Sachverständigen können wir einen interessanten Hinweis
entnehmen, den wir hier aufgreifen wollen. Es wurde im Rahmen dieser Stellungnahme über
die Problematik der Vorsorgevollmacht diskutiert. Es wurde auch darüber diskutiert, dass zu
wenig Kenntnisse des Missbrauchs oder der Missbrauchstatbestände vorliegen, was nur
bestätigt werden kann. Die tatsächliche Anzahl der Missbrauchsfälle kann unser
Forschungsinstitut dahingehend bestätigen, dass diese in erheblichem Maße zugenommen
haben und die Täter immer dreister werden.
Interessant in der Stellungnahme ist allerdings ein Vorschlag, den ich aufgreifen will, dass
sobald ein Vorsorgefall eingetroffen ist oder die Vollmacht benützt wird, dies einer zentralen
Stelle mitgeteilt werden muss. Ich halte diesen Vorschlag für sehr gut, weil er die heimlichen
Vollmachten, die sich beispielsweise Erbschleicher schnell von den Opfern erstellen lassen,
einer Kontrolle unterziehen würde. Auch der Vorschlag, dass die Formvorschriften für
Vorsorgevollmachten verbessert werden sollten, ist akzeptabel.
Prof. Dr. Volker Thieler
Vorstand des Instituts Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung