Vorsorgevollmacht – Widerruflichkeit

Die Rechtsmeinung über die Frage der Unwiderruflichkeit der Vorsorgevollmachten sind unterschiedlich. Der Unterzeichner geht davon aus, dass die Unwiderruflichkeit der Vorsorgevollmacht vereinbart werden kann, wenn in der Innenverhältnisvereinbarung, die zu jeder Vorsorgevollmacht getroffen werden kann, der Vollmachtgeber für gewisse Fälle die Widerruflichkeit vereinbart. Gerade um diesen Problemkreis sieht man, wie wichtig es ist, dass man eine Vorsorgevollmacht von einem Experten, der mit derartigen Fällen befasst ist, erstellen lässt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler

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