Vorsorgevollmachten – Bedingungen von Banken

…. so auch Amtsgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2021, Urteil Nr. 1-08-21

Hier stellen Banken besondere Bedingungen an die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht.
So haften sie ggf. dem Vollmachtgeber für den Schaden, der dadurch eintritt. So auch Amtsgericht
Brandenburg, Urteil vom 03.06.2021, Az. 85 XVII 79/21.

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