Vorsorgevollmacht – wann Bevollmächtigte, wann Ersatzbevollmächtigte

Eine unglaublich große Anzahl von Vorsorgevollmachten enthält lapidar zwar einen Hinweis auf die
Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigte. Es fehlt allerdings jeglicher Hinweis, wann welcher
Bevollmächtigte tätig werden kann. Auch Gerichte lassen die Vorsorgevollmachten bezüglich dieses
Textes prüfen bzw. von einem Experten erstellen, weil wir immer wieder erlebt haben, dass die
Vollmachten durch eine unklare Regelung nicht wirksam werden.

So gibt es einen Fall, den wir beim Amtsgericht Kempten vertreten haben.

Der Vater hatte für beide Kinder eine Vollmacht erstellt. Allerdings hat er in der Vollmacht nicht
geschrieben, wann die Vollmacht von dem einen oder anderen gelten soll oder ob hier allein oder nicht
allein gilt. Der Sohn wurde Alkoholiker. Der andere Sohn wollte dann die Vollmacht allein ausüben. Das
Gericht teilte mit, dass die Vollmacht ganz unwirksam ist, weil man davon ausgehen konnte, dass der
Vater beide wollte.

Man sieht schon allein an diesem Fall, wie wichtig es ist, dass Experten diese Vollmachten prüfen.

Prof. Dr. jur. Volker Thieler

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