Vorsorgevollmacht – Zeugen

Es empfiehlt sich bei Vorsorgevollmachten, immer Zeugen hinzuzuziehen, die bestätigen, dass die Vorsorgevollmacht von dem Vollmachtgeber so gewünscht war. Auch bei Bedenken bezüglich der Geschäftsfähigkeit reichen hier eventuell Argumente aus, die das Gegenteil beweisen, wobei man darauf hinweisen muss, dass die Frage der Geschäftsfähigkeit eine Frage ist, die sicherlich nur ein spezialisierter Mediziner –Neurologe oder Psychotherapeut- entscheiden kann. Weder ein Notar, der eine derartige Vollmacht erstellt, noch ein sonstiger Dritter können hierfür Auskunft erteilen, da ihnen die entsprechende Fachausbildung fehlt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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