Ohne Vorsorgevollmacht darf kein Angehöriger, Ehepartner, Kinder Sie im Notfall vertreten. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass ein Angehöriger Ein Ehepartner Ein Kind sie im Notfall betreten darf. Es wird immer für Sie ein Vertreter vom Gericht bestellt, wenn Sie nicht eine Person Ihres Vertrauens für einen Notfall der durch Krankheit Unfall oder aus Altersgründen eintreten kann, eine Vollmacht […..]
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