Vorsorgevollmacht – Dennoch Betreuungsverfahren möglich

Immer wieder hören wir, dass die Vollmachtnehmer meinen, wenn sie mal eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, ist diese völlig sicher und eindeutig. Dies ist nicht so. Neben einer Vorsorgevollmacht kann jederzeit ein Betreuungsverfahren gegen den Vollmachtgeber eingeleitet werden. Immer wieder erlebt man Fälle, bei denen Vollmachtgeber entsetzt sind, durch ein Schreiben des Gerichts, dass trotz Vorsorgevollmacht ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Einer […..]
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Vorsorgevollmacht sofort wirksam – Welche Sicherheit?

Immer wieder kann man im Internet oder in Beiträgen zur Vorsorgevollmacht lesen; Die Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten erst dann auszuhändigen, wenn es nötig ist. Derartige Ausführungen im Internet oder in Beiträgen sind falsch. Woher weiß jemand, der derartige Empfehlungen gibt, wann der Zustand eingetreten ist? Nach Ansicht des Unterzeichners muss die Vorsorgevollmacht, die sofort wirksam sein muss, immer auch sofort dem […..]
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Vorsorgevollmacht-Rechtswillkür-Missbrauchsproblematik

Aus einer Stellungnahme einer Sachverständigen können wir einen interessanten Hinweis entnehmen, den wir hier aufgreifen wollen. Es wurde im Rahmen dieser Stellungnahme über die Problematik der Vorsorgevollmacht diskutiert. Es wurde auch darüber diskutiert, dass zu wenig Kenntnisse des Missbrauchs oder der Missbrauchstatbestände vorliegen, was nur bestätigt werden kann. Die tatsächliche Anzahl der Missbrauchsfälle kann unser Forschungsinstitut dahingehend bestätigen, dass diese […..]
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Vorsorgevollmachten – Bedingungen von Banken

…. so auch Amtsgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2021, Urteil Nr. 1-08-21 Hier stellen Banken besondere Bedingungen an die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht. So haften sie ggf. dem Vollmachtgeber für den Schaden, der dadurch eintritt. So auch Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 03.06.2021, Az. 85 XVII 79/21.

Vorsorgevollmacht – wann Bevollmächtigte, wann Ersatzbevollmächtigte

Eine unglaublich große Anzahl von Vorsorgevollmachten enthält lapidar zwar einen Hinweis auf die Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigte. Es fehlt allerdings jeglicher Hinweis, wann welcher Bevollmächtigte tätig werden kann. Auch Gerichte lassen die Vorsorgevollmachten bezüglich dieses Textes prüfen bzw. von einem Experten erstellen, weil wir immer wieder erlebt haben, dass die Vollmachten durch eine unklare Regelung nicht wirksam werden. So gibt es […..]
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Banken müssen Vorsorgevollmacht anerkennen!

Entscheidung LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015 – 10 S 110/14: 1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist. 2. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen […..]
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Vorsorgevollmacht – Geschäftsfähigkeit notwendig

Die Vorsorgevollmacht eines geschäftsunfähigen ist nach dem §§ 104 Abs. 2, 105, 172 BGB nichtig. Es gibt keinen Gutglaubensschutz an Geschäfte, die ein geschäftsunfähiger durchführt. Wenn ein geschäftsunfähiger eine Vollmacht ausfüllt, ist sie nach § 105 I BGB nichtig. In der Konsequenz bedeutet dies beispielsweise, dass wenn bei einem Grundstückskaufvertrag eine Auflassung erklärt worden ist, dass dann diese nichtig ist […..]
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Impfungsrisiko für Vollmachtnehmer

Der Vollmachtnehmer kann sich strafrechtlich oder zivilrechtlich haftbar machen, wenn er den Willen des Vollmachtgebers missachtet und eine Impfung des Vollmachtgebers veranlasst. Auch wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, muss er den mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers erforschen. Er muss darauf achten, dass der Vollmachtgeber über Art, Umfang, Durchführung und zu erwartende Folgen und Risiken der Impfung, sowie ihre Notwendigkeit, […..]
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Widerruf Einstweilige Verfügung

Im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung kann ein Antrag auf Rückgabe der Vorsorgevollmacht zulässig sein, selbst wenn (durch den Beklagten) behauptet wird, dass der Antragsteller prozessunfähig ist. Nach § 52 ZPO kann zwar eine prozessunfähige Partei nicht wirksam Klage erheben und ist ein Vorgehen nach § 56 Abs. 2 ZPO im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit untunlich. Dies darf […..]
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Vorsorgevollmacht – 3 Gedanken die der Gesetzgeber hatte

  Der Gesetzgeber wollte bei Schaffung der Vorsorgevollmacht das Selbstbestimmungsrecht für denjenigen, der an sich, aufgrund seiner persönlichen Situation, unter Betreuung gestellt worden wäre, als Alternativlösung anbieten. Nur unter drei Bedingungen ist diese Alternativlösung möglich. I. Die Person, die die Vorsorgevollmacht erhalten hat, muss gem. § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB in der Lage sein, die Probleme des an […..]
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